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Arten von Eintrittskarten
Für das 3. Reutlinger Renaissance-Festival angeboten werden:
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Platzkarten für festgelegte
reservierte Plätze,
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Abo-Karten (Festival-Karten)
mit reservierten Plätzen für alle Konzerte.
Karten(vor)verkauf
Der Kartenvorverkauf läuft seit dem 17. September.
Er endet am dem jeweiligen Konzert vorhergehenden Werktag. Im Detail endet der
Vorverkauf für
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Chat um 1600
am Mittwoch, 31. Oktober 2012,
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Gott in der Krippe
am Donnerstag, 1. November 2012,
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So nicht, Herr Grünberg!
am Donnerstag, 1. November 2012,
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Und die Erde erbebte
am Freitag, 2. November 2012,
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Frau im Himmel? Königin!
am Samstag, 3. November 2012,
An allen Kartenvorverkaufsstellen inklusive des Festival-Sekretariats
können Platzkarten erworben werden; Abo-Karten sind nur direkt beim
Festival-Sekretariat erhältlich.
Details zu den Öffnungszeiten der Vorverkaufsstellen finden Sie auf
der Seite Eintrittskarten.
Abendkasse
An der Abendkasse können nur Platzkarten erworben werden, keine
Abo-Karten.
Vor einigen der Konzerte finden kurze Einführungsvorträge statt.
Die Abendkasse öffnet
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30 Minuten
vor Beginn des Einführungsvortrags, bzw.
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30 Minuten
vor Beginn des Konzerts, sofern kein Einführungsvortrag stattfindet.
Die Öffnungszeiten pro Konzert finden Sie auf der
Seite Aktuelles und auf den Seiten
zu den einzelnen Konzerten. Zum ersten Konzert
führt dieser Verweis.
Ermäßigung
Inhaber(-innen) gültiger Ausweise von in der Bundesrepublik Deutschland
staatlich anerkannten Schulen, Hochschulen oder Universitäten können Platz- oder
Abo-Karten zu ermäßigten Preisen erwerben.
Diese zur Ermäßigung berechtigenden Ausweise sind an der Abendkasse vorzulegen.
Ohne gültigen Schul- oder Studienausweis ist der reguläre Preis zu entrichten, bei vorhandener
ermäßigter Eintrittskarte der Aufpreis auf den regulären Preis dieser Eintrittskarte nachzuzahlen.
Abo-Karten
Abo-Karten (Festival-Karten) bestehen aus einem Heft von Abo-Platzkarten
(eine pro Konzert).
Umtausch & Rückgabe
Der Umtausch oder die Rückgabe von Eintrittskarten oder Abo-Karten
ist leider nicht möglich.
Wir sind bestrebt, Kultur zu günstigen Eintrittpreisen anzubieten. Der
verwaltungs- und abrechnungstechnische Mehraufwand für die Rückgabe oder Änderung von
Eintrittskarten ist nur bei teureren Eintrittskarten möglich, weswegen wir zu Gunsten
der Preise auf diese Möglichkeit verzichtet haben.
Wenn Sie ein Konzert doch nicht besuchen können: Eine Eintrittskarte
ist immer ein attraktives Geschenk für Musikliebhaber!
Platzanspruch
Inhaber(-innen) von Platzkarten oder Abo-Platzkarten haben vom
Beginn des Einlasses mit der Öffnung der Abendkasse, bis fünf Minuten vor Beginn
des Konzerts Anrecht auf die auf ihren Eintrittskarten für dieses Konzert
eingetragenen Plätze.
Innerhalb der verbleibenden fünf Minuten vor Konzert-Beginn ist der
Veranstalter berechtigt, reservierte Plätze anderweitig zu vergeben. Verspätet
eintreffende Inhaber(-innen) von Platzkarten erhalten nach Maßgabe
des Veranstalters freie Plätze, sofern der Einlass dann noch möglich ist. Beachten
Sie hierzu auch die Angeben bzgl. des Verfalls des Platzanspruchs im
Abschnitt Einschränkungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Festival-Sekretariat.
Die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Öffnungszeiten des Sekretariats sind auf
der Seite Kontakt) aufgeführt.
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Verfall des Platzanspruchs
Der Veranstalter ist ab fünf Minuten vor dem Beginn eines Konzerts
berechtigt, Plätze, die für Inhaber(-innen) von Platzkarten für dieses Konzert
reserviert wurden, anderweitig zu vergeben. Verspätet eintreffende Inhaber(-innen)
von Platzkarten erhalten freie Plätze nach Maßgabe des Veranstalters.
Der Veranstalter ist ab dem Beginn jedes Konzerts berechtigt, den
Zugang zu bestimmten Bankreihen, ggf. auch den Einlass bis zur Pause oder, sofern
keine solche stattfindet, bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung zu verweigern,
um Störungen laufender Rundfunk-Aufzeichnungen zu vermeiden.
Für nach Konzertbeginn eintreffende Inhaber(-innen) von Platz- oder
Abo-Eintrittskarten besteht kein Anrecht auf bestimmte Plätze oder, im Falle der
Einlass-Verweigerung bis zur Pause bzw. bis zum Konzertende, auf Minderung oder
auf Rückerstattung.
Generell nicht zulässig
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sind Audio- und / oder Video-Aufzeichnungen,
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ist die Erstellung von Photographien mit Blitzlicht,
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ist die Nutzung von Geräten, die akustische Störungen verursachen wie z. B.
Mobiltelefone oder Digitalkameras; diese müssen ausgeschaltet oder zumindest auf
stumm geschaltet sein,
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ist es, Plätze als reserviert zu deklarieren oder zu
blockieren (ausschließlich der Veranstalter und seine Beauftragen sind berechtigt,
Plätze zu reservieren oder freizugeben),
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ist der Handel mit Eintrittskarten durch andere als die auf der
Seite Eintrittskarten aufgeführten
Personen oder Einrichtungen.
Sonderregelungen für Presse & Rundfunk
Für Vertreter(-innen) von Presse oder Rundfunk gelten abweichende
Regelungen. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage die Informationen zu oder
beantworten Ihre Fragen persönlich. Telefonnummern und E-Mail-Angaben finden Sie
auf der Seite Kontakt).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Festival-Sekretariat.
Die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Öffnungszeiten des Sekretariats sind auf
der Seite Kontakt) aufgeführt.
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Auf- & Abbau, Proben, Konzerte
Diese AGB gelten im Zeitraum 28. Oktober bis 5. November 2012.
Die detaillierten Zeitfenster können beim Festival-Sekretariat oder bei der
Verwaltung der Marienkirche Reutlingen eingesehen bzw. erfragt werden.
Parkplätze an der Marienkirche
Die auf dem Areal der Marienkirche Reutlingen gelegenen Parkplätze sind
ab dem 28. Oktober 2012, 9 Uhr vormittags bis zum 5. November 2012, 12 Uhr mittags
reserviert für
-
vom Veranstalter des Reutlinger Renaissance-Festivals mit
Berechtigungsausweisen versehene mitwirkende Künstler(-innen), Techniker(-innen) und
mitwirkendes Personal,
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Berechtigte Mitarbeiter(-innen) der Marienkirche Reutlingen, sowie
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Besucher der Gottesdienste in der Marienkirche Reutlingen jeweils im Zeitraum
30 Minuten vor Beginn bis 30 Minuten nach Ende eines Gottesdienstes.
Für die Öffentlichkeit stehen diese Parkplätze während der oben genannten Zeiten
nicht zur Verfügung. Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten ihrer Inhaber entfernt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Festival-Sekretariat.
Die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Öffnungszeiten des Sekretariats sind auf
der Seite Kontakt) aufgeführt.
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Für die nachfolgenden Abschnitte gelten folgende Begriffsdeklarationen:
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Daten: Dies sind alle Daten, die sich auf
Internet-Präsenzen (Domains) des Reutlinger Renaissance-Festivals befinden, also
insbesondere aber nicht ausschließlich Texte, Graphiken, Bilder, Audio-, Video-
oder sonstige Daten, Seitenstruktur, Gestaltungselemente, Stil-Definitionen
sowie Verweise (Links).
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PTE-Angaben: Dies sind sämtliche als Adress-Daten zu
verwendenden Daten inklusive aber nicht ausschließlich der Angaben zu
postalischen Adressen, Telefon-, Mobiltelefon- oder Fax-Nummern, sowie Angaben zu
E-Mail-Postfächern.
Was Sie gerne tun dürfen
Daten
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Sie dürfen die Daten gerne einsehen bzw. wiedergeben und darin navigieren.
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Die zum Herunterladen gekennzeichneten Dateien der Daten dürfen Sie gerne
herunterladen und ggf. ausdrucken.
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Sie dürfen Ihrerseits Verweise (Links) auf die Startseite des
3. Reutlinger Renaissance-Festivals setzen, sofern die Internet-Seite(-n), auf
der / denen Sie Ihre(-n) Verweis(-e) anbringen wollen, nicht den unter 'Generell nicht
zulässig' genannten Bestimmungen widerspricht.
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Sie dürfen Ihre Freunde oder Ihnen bekannte
Interessent(-inn)-en an Musik auch gerne per E-Mail oder auf anderen Wegen auf
das Reutlinger Renaissance-Festival, seine Konzerte und seine Internet-Seiten
aufmerksam machen, sofern Ihre Form der Kontaktaufnahme mit den Ziel-Adressaten
nicht den unter 'Generell nicht zulässig' genannten Bestimmungen widerspricht.
PTE-Angaben
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Sie dürfen die PTE-Angaben auf den Internet-Seiten des
Reutlinger Renaissance-Festivals gerne verwenden, um den Veranstalter des 3.
Reutlinger Renaissance-Festivals oder das Sekretariat zu kontaktieren, beispielsweise bei
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Fragen zu den Konzerten, den Eintrittskarten, der Marienkirche,
den Kategorien o. Ä.,
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Interesse, die Ensembles in eigenen Konzerten oder
Konzertreihen zu engagieren,
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Interesse, Konzerte des Festivals zu unterstützen oder Inserate
in der Festival-Broschüre zu schalten.
Generell nicht zulässig
Daten
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Es ist nicht gestattet, Daten in Teilen zu extrahieren oder
gesamthaft zu kopieren, um sie in Dokumente oder Internet-Seiten oder sonstige Daten
Dritter einzubetten oder auf Datenträgern weiterzugeben.
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Es ist nicht gestattet, Daten beim Transfer zu Dritten zu
verändern, zu verschleiern oder den Transfer zu unterbinden, es sei denn, die
Transferblockade dient dem Schutz der Internet-Seiten des Reutlinger
Renaissance-Festivals vor Angriffen durch Hacker.
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Es ist nicht gestattet, Verweise auf Daten auf Internet-Seiten
anzubringen oder in Druckwerken zu verbreiten, die überwiegend den Charakter einer
unsystematischen Link-Sammlung tragen.
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Es ist nicht gestattet, Verweise auf Daten auf Internet-Seiten
anzubringen, die, erkennbar am Inhalt oder anhand ihres Domain-Namens, mit dem Ethos des
3. Reutlinger Renaissance-Festivals nicht vereinbar sind.
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Es ist nicht gestattet, Verweise auf Daten auf Internet-Seiten
anzubringen, auf denen das 3. Reutlinger Renaissance-Festival oder die im oder für das
Festival tätigen Personen diffamiert oder unsachlich kritisiert wird bzw. werden oder die
geltenden Daten- und Persönlichkeitsschutz- oder sonstigen Gesetzen der Bundesrepublik
Deutschland widersprechen.
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Es ist nicht gestattet, in unerwünschten, anonym oder mit gefälschtem
Absender versandten Werbe-E-Mails auf das Reutlinger Renaissance-Festival, seine
Veranstalter oder auf im oder für das Festival tätige Personen zu verweisen.
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Es ist nicht gestattet, mit Daten in Teilen oder gesamthaft Handel zu treiben.
PTE-Angaben
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Festival-Sekretariat.
Die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Öffnungszeiten des Sekretariats sind auf
der Seite Kontakt) aufgeführt.
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Vertragliche Regelung
Diese AGB stellen eine vertragliche Regelung dar, an die alle Personen
gebunden sind, die
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sich während der Auf- und Abbauzeiten, der Proben oder der Konzerte des
Reutlinger Renaissance-Festivals in der Marienkirche Reutlingen aufhalten,
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Eintrittskarten (Platz- oder Abo- bzw. Festival-Karten) für
Konzerte des 3. Reutlinger Renaissance-Festivals besitzen oder erwerben,
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Fahrzeuge auf dem Areal der Marienkirche Reutlingen parken oder dort oder
auf den direkt benachbarten Straßen abstellen (wollen).
Recht auf Sicherstellung & evtl. Löschung
Bei Verstößen gegen das Nutzungsverbot von Aufzeichnungsgeräten, von
Photoapparaten mit Blitzlicht oder von anderen Geräten, die den Proben- oder
Konzertbetrieb negativ beeinträchtigen, sind der Veranstalter und seine Beauftragten
berechtigt, diese Geräte zur Verhinderung weiteren Gebrauchs und zur Löschung
unzulässig erstellter Aufzeichnungen sicherzustellen. Die Rückgabe von störenden
Geräten ohne Möglichkeit zur Aufzeichnung erfolgt nach Konzert-Ende; die Rückgabe von
Aufzeichnungsgeräten erfolgt erst, wenn sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Das Konzert ist beendet,
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Die unzulässig getätigten Aufzeichnungen konnten erfolgreich
gelöscht werden,
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Die dem Veranstalter entstandenen Kosten für Sicherstellung
und Löschung wurden beglichen. Pauschal werden 150,- Euro in Rechnung gestellt;
wenn der Aufwand zur Löschung höher ist, wird der Betrag entsprechend erhöht.
Für die dem Veranstalter entstehenden Kosten für die Löschung haften die Besitzer
bzw. Eigentümer der Geräte.
Höhere Gewalt
Für Folgen sogenannt höherer Gewalt (beispielsweise aber nicht ausschließlich
Kriege, Krisen, schwere Unwetter o. Ä.) können der Veranstalter und seine Beauftragten von Gesetzes
wegen nicht haftbar gemacht werden.
Fremdeinflüsse (externe Einwirkungen)
Für Folgen aus extern (von Dritten) verursachten Störungen wie z. B.
Stromausfall oder Handlungen bzw. Unterlassungen Dritter, die die Aufnahme oder die
Fortsetzung des Konzertbetriebs schwer beeinträchtigen oder verunmöglichen, kann der
Veranstalter nur in dem Rahmen zur Verantwortung gezogen werden, in dem er auf diese
Ereignisse bzw. ihre Verursacher mit vertretbarem Aufwand und in legaler Weise Einfluss
nehmen hätte können und dies nachweislich schuldhaft unterlassen hat.
Haftungsausschluss
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Der Veranstalter kann im Falle des Ausfalls oder des Abbruchs von Konzerten
nur dann haftbar gemacht werden, wenn er dies schuldhaft verursacht hat. Die Haftungssumme
ist in diesem Fall begrenzt auf die Höhe des bezahlten Eintrittsgeldes.
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Änderungen am Konzertprogramm oder Ersatz durch andere Mitwirkende wegen
Krankheit, Unfall o. Ä. stellen kein schuldhaftes Fehlverhalten des Veranstalters oder der
Mitwirkenden dar; in solchen Fällen steht Inhaber(-innen) von Platz-, Kategorien- oder
Abo-Karten, Sponsoren oder Inserenten oder Rundfunk-Anstalten kein Recht auf Minderung oder
Rückerstattung zu.
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Für Schäden oder Unfälle, die Personen verursachen oder die solchen zustoßen,
die sich außerhalb der für Gäste vorgesehenen Bereiche aufhalten oder etwaige
Sicherheits-Barrieren übertreten, haften diese Personen, im Falle Minderjähriger deren
Erziehungsberechtigte, selbst.
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Muss aufgrund von Beschädigungen der Einrichtung durch Personen oder wegen
Unfällen von Personen, die sich außerhalb der für Gäste vorgesehenen Bereiche aufhalten
oder etwaige Sicherheits-Barrieren übertreten, ein Konzert abgesagt oder abgebrochen
werden, haften diese Personen, im Falle Minderjähriger deren Erziehungsberechtigte, auch
für etwaige Rückforderungen seitens des Veranstalters oder seitens anderer Besucher(-innen).
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Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen von Aufzeichnungen
oder Bildern in zu Löschung sichergestellten Geräten, die unzulässigerweise im Festival eingesetzt
wurden, auch wenn die bei der Löschung der unzulässig erstellten Aufnahmen / Bilder betroffenen
Aufnahmen / Bilder außerhalb des Festivals erstellt wurden.
Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als rechtlich nicht durchsetzbar
erweisen oder sollte sie durch nachfolgende Änderungen von Gesetzen unwirksam werden,
ist eine dem Zweck dieser Bestimmung nahestmöglich kommende Regelung im Rahmen der
anwendbaren Gesetze anzuwenden. Andere Teile dieser AGB bleiben hiervon unberührt
und gültig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Festival-Sekretariat.
Die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Öffnungszeiten des Sekretariats sind auf
der Seite Kontakt) aufgeführt.
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